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Unfall- Checkliste

Unfall- Checkliste

& Unfallbericht

UNFALL- CHECKLISTE

& Unfallbericht

1. Unfallort absichern

 

– schalten Sie sofort das Warnblinklicht ein

– ziehen Sie Ihre Warnweste an

– stellen Sie ihr Warndreieck gut sichtbar auf

 

Wichtig: Warndreieck auf Autobahnen ca. 200m vor der Unfallstelle und auf Überlandstraßen ca. 100m vor der Unfallstelle aufstellen. In der Stadt oder innerhalb eines Ortes: ca. 50m vor der Unfallstelle aufstellen.

 

2. Notruf absenden, wenn nötig

 

In Europa gilt die 112 als einheitliche Notrufnummer. Auf der Autobahn finden Sie im Abstand von 2 km Notrufsäulen, falls Sie kein Mobilfunktelefon dabei haben. Orientieren können Sie sich an den schwarzen Pfeilen auf den Leitpfosten, die die Richtung zu der nächstliegenden Notrufsäule anzeigen.

 

Machen Sie folgende Angaben:

 

– Wo ist es passiert?

– Was ist passiert?

– Wie viele Verletzte?

– Welche Art der Verletzung?

– Warten Sie auf Rückfragen der Notrufzentrale

 

3. Erste Hilfe

 

Leisten Sie erste Hilfe und betreuen Sie die Unfallopfer. Achten Sie besonders auf die richtige Lagerung des / der Verletzten und verhindern Sie eine Unterkühlung. Reden Sie ruhig mit den Verletzten, um Angst und Panik zu verhindern.

 

4. Am Unfallort bleiben

 

Bitte verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort! Warten Sie bis der Rettungsdienst und die Polizei eingetroffen sind. Die Polizei wird Sie zum Unfallhergang usw. befragen.

 

5. Unfall-Dokumentation

 

Bemühen Sie sich um Aussagen von Zeugen des Unfalles. Wenn möglich, fotografieren Sie die Unfallstelle.

 

6. Unfall-Bericht

 

Nutzen Sie z.B. den “Europäischen Unfallbericht”. Er sollte direkt vor Ort von beiden Fahrzeugführern ausgefüllt und unterschrieben werden. Dieser Bericht ist kein Schuldanerkenntnis! (Weiter unten können Sie einen Unfallbericht Downloaden)

 

7. Polizei einschalten

 

Die Polizei ist verpflichtet, den Unfall aufzunehmen. Wichtig: Bei Unfällen mit Personenschäden muss die Polizei in jedem Fall benachrichtigt werden.

 

8. Rechtsberatung

 

Wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel über die Schuldfrage haben, schalten Sie einen Rechtsberater/Anwalt ein.

 

9. Kein Schuldeingeständnis

 

Unterschreiben Sie niemals eine Schuldanerkennung! Ihre Haftpflichtversicherung könnte Regressansprüche geltend machen.

 

Schadenschnelldienst Frank Staschek Unfallbericht

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Zum Ausdrucken für das Handschuhfach.

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