Beweissicherungsgutachtenbei Einbruch | Erstellung von Gerichtsgutachtenim Kfz- Schadensbereich | Gutachtenvor Ort |
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DAS GUTACHTEN
Qualifiziert und Neutral
Ihr Vorteil
Qualifizierte und neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach unverschuldeten Verkehrsunfällen oder Schadenereignissen klären Sachverhalte, dienen der Beweissicherung, der Feststellung des Schadenumfanges sowie der Bezifferung der Ihnen vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu erstattenden Schadenersatzansprüche.
Die Kostenermittlung
Die Schadenbegutachtung erfolgt gerne bei Ihnen vor Ort oder am Standort des Fahrzeuges durch uns. In unserem Schadenschnelldienst haben wir die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf einer Hebebühne zu betrachten. Außerdem legen wir den optimalen Reparaturweg nach Herstellervorgaben fest, ermitteln die notwendigen Reparatur-kosten, die Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeuges, den Wieder-beschaffungswert, Restwert sowie eine eventuelle merkantile Wertminderung.
Ihr gutes Recht
Ab einer Schadensumme von circa 750,- € sogenannte "Klein- oder Bagatell-schadengrenze", sollten Sie also nicht auf lhr Recht als Geschädigte(r), einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen, verzichten. Ob der Schaden tatsächlich über 750,- € liegt, klären wir gerne vor Ort, für Schäden unter dieser Grenze, erstellen wir alternativ ein qualifiziertes Kurzgutachten.
Erstellung von Gerichtsgutachten
im Kfz-Schadensbereich
Beweissicherungsgutachten
bei Einbruch
Gutachten vor Ort
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UNFALL - WAS TUN?
Sollten Sie unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens. Zur reibungslosen und schnellen Abwicklung wird empfohlen:
Notieren Sie
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das amtliche Kennzeichen
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Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
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Adressen von Zeugen
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hinzuziehen);Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei
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bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen
Die Kostenermittlung
Die Schadenbegutachtung erfolgt gerne bei Ihnen vor Ort oder am Standort des Fahrzeuges durch uns. In unserem Schadenschnelldienst haben wir die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf einer Hebebühne zu betrachten. Außerdem legen wir den optimalen Reparaturweg nach Herstellervorgaben fest, ermitteln die notwendigen Reparatur-kosten, die Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeuges, den Wieder-beschaffungswert, Restwert sowie eine eventuelle merkantile Wertminderung.
Ihr gutes Recht
Ab einer Schadensumme von circa 750,- € sogenannte "Klein- oder Bagatell-schadengrenze", sollten Sie also nicht auf lhr Recht als Geschädigte(r), einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen, verzichten. Ob der Schaden tatsächlich über 750,- € liegt, klären wir gerne vor Ort, für Schäden unter dieser Grenze, erstellen wir alternativ ein qualifiziertes Kurzgutachten.
ASK Sachverständigenbüro - Schadenschnelldienst - ASK Sachverständigenbüro - Schadenschnelldienst - ASK Sachverständigenbüro - Schadenschnelldienst - ASK Sachverständigenbüro - Schadenschnelldienst - ASK Sachverständigenbüro - Schadenschnelldienst - ASK Sachverständigenbüro - Schadenschnelldienst - ASK Sachverständigenbüro
Fotografieren Sie
nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.
Bestehen Sie darauf,
dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden.
Bestehen Sie auf
die Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung nicht zutreffend, wenn der Schaden nicht für den Laien erkennbar unter ca.750,00 Euro liegt.
Beauftragen Sie
möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. Wenn Sie keinen Anwalt kennen, der Sie vertreten könnte, können Sie sich einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein, Adenauerallee 106, 53113 Bonn, Tel.: (0228) 26 07 17, benennen lassen.
Beachten Sie bitte:
Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garantien für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.