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Ihr Kfz Sachverständiger

in Braunschweig

WIR UNTERSTÜTZEN SIE IM SCHADENSFALL 

Schadengutachten

Qualifiziert und neutral

Fahrzeugbewertungen

Für Verkauf und Beschaffung

Oldtimer & Youngtimer

"In der Hektik des Tages einmal kurz nicht aufgepasst und dann ist es passiert: Plötzlich ist man in einen Unfall verwickelt. Doch was tun, wenn es kracht? Egal um welches Fahrzeug es sich handelt und aus welchen Gründen Sie ein Gutachten benötigen - unser Sachverständigenbüro ist Ihr Ansprechpartner im Bereich (Unfall-) Gutachtenerstellung."

ERFAHRUNG SEIT 1993

ASK auf einen Blick

Kontakt

Tel.: 0531-15919

Fax: 0531-18888

info@schadenschnelldienst.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

8:00 - 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Anfahrt

Büchnerstraße 15

38118 Braunschweig

Gutachten

Qualifizierte und neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach unverschuldeten Verkehrsunfällen oder Schadenereignissen klären Sachverhalte, dienen der Beweissicherung, der Feststellung des Schadenumfanges sowie der Bezifferung der Ihnen vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu erstattenden Schadenersatzansprüche.

Fahrzeugbewertungen

Was ist mein Auto wert?

Bei Verkauf oder Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges führen die unterschiedlichsten Auffassungen der Beteiligten oft zu Differenzen. Je nach Aufgabenstellung ermitteln wir Händlereinkaufswert, Verkaufswert, Wiederbeschaffungswert oder

Zeitwert.

Ihr Vorteil

INFORMATIONEN FÜR AUTOFAHRER

Sehr geehrte Autofahrerin, sehr geehrter Autofahrer,

diese Information soll Sie vor unnötigem Ärger bei der Schadenregulierung schützen. Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, haben Sie ein Recht darauf, dass Ihnen der entstandene Schaden ersetzt wird. Nicht selten erleidet man aus Unkenntnis weiteren zusätzlichen Schaden.
Klare Schuldfrage bedeutet nicht, dass die gegnerische Versicherung auch bereit ist, Ihren entstandenen Fahrzeugschaden der Höhe nach in allen Positionen korrekt zu regulieren. Sie sollten wissen, dass Sie auf der Gegenseite geschulten Sachbearbeitern gegenüberstehen, die verständlicherweise zunächst einmal prüfen, wie Ihr Schadenersatzanspruch möglichst niedrig gehalten werden kann.
Beherzigen Sie daher die drei nachfolgenden Tipps, denn das ist Ihr gutes Recht.

Sie haben das Recht:
  1. einen erfahrenen und versicherungsunabhängigen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu beauftragen.

  2. einen qualifizierten und versicherungsunabhängigen freien Sachverständigen für Fahrzeuge für die Schadenfeststellung einzuschalten, um ihren berechtigten Schadenersatzanspruch zu beweisen und durchsetzen zu können

  3. eine autorisierte Kfz-Fachwerkstatt Ihres Vertrauens mit der Beseitigung des Unfallschadens zu beauftragen.

Die dafür erforderlichen Kosten sind nach ständiger Rechtsprechung von der Versicherung des Unfallverursachers zu ersetzen und nicht, auch nicht teilweise, vom Geschädigten zu tragen.

Beachten Sie bitte, dass einige Versicherungsgesellschaften die vollständige Erstattungspflicht der Gutachterkosten mit allen nur erdenklichen Einwendungen oder auch falschen Behauptungen bestreiten. Sollte die gegnerische Versicherung in Ihrem Fall auch so verfahren, nehmen Sie bitte umgehend mit unserem Sachverständigenbüro Kontakt auf da Sie aus der Inanspruchnahme eines freien, qualifizierten Sachverständigen kein Auswahlverschulden trifft und ebensowenig ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vorliegt.

Sie sind nicht verpflichtet, Billiganbieter in Anspruch zu nehmen, die mit Versicherungen zusammenarbeiten, sondern Sie haben das Recht, einen von Versicherungsaufträgen unabhängigen und qualifizierten KFZ-Sachverständigen mit der gutachterlichen Feststellung des Fahrzeugschadens zu beauftragen und zwar auch dann, wenn die Versicherung schon selbst den Schaden hat schätzen lassen ( Prinzip der Waffengleichheit ).

Greifen Sie deshalb zu Ihrer eigenen Sicherheit zurück auf versicherungsunabhängige Unfall-Service Partner!

Dies sind:

  • qualifizierte Kfz-Fachwerkstätten und Vertragswerkstätten

  • erfahrene und unabhängige auf Verkehrsunfallschäden spezialisierte Rechtsanwälte.

  • und qualifizierte Sachverständige für Fahrzeuge, die ihre Tätigkeit unabhängig von Versicherungsaufträgen ausüben.

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